Allgemeine Geschäftsbedingungen

AGB WOLKENART

 

§1 Allgemeines

1.1 Die nachfolgenden Geschäftsbedingungen gelten für alle zwischen Marie-Katharina Becker, Buntspechtstraße 8, 46325 Borken (nachfolgend „Wolkenart“) und ihren Kunden abgeschlossenen Verträge.

1.2 Gegenüber Unternehmern im Sinne des §14 BGB gelten die AGB unabhängig von einem gesonderten Hinweis im Einzelfall auch für alle zukünftigen Rechtsgeschäfte.

1.3 Änderungen, Abweichungen oder Ergänzungen dieser AGB durch Kunden oder besondere Zusicherungen bedürfen der Textform und einer Bestätigung durch die Wolkenart. Gleiches gilt für die Abbedingung der Textform. Abweichende Bedingungen des Kunden, die Wolkenart nicht ausdrücklich anerkennt, werden nicht Vertragsinhalt, auch wenn ihnen nicht ausdrücklich widersprochen wurde.

 

§ 2 Vertragsschluss

2.1 Einem Kostenvoranschlag geht regelmäßig ein Briefing zu den Wünschen des Kunden voraus. Die Genehmigung eines Kostenvoranschlags durch den Kunden stellt ein Angebot auf Vertragsschluss dar.

2.2 Der Vertrag kommt durch die Annahme durch Wolkenart in Form der Auftragsbestätigung in Textform (formlose E-Mail ausreichend) zustande. Das Angebot gilt zudem als angenommen, wenn Wolkenart mit der Leistungserbringung beginnt.

2.3 Will der Kunde den vertraglich bestimmten Umfang der zu erbringenden Leistungen ändern, so hat er dies in Textform zu äußern. Es wird ihm mitgeteilt, welche Auswirkungen die gewünschte Änderung insbesondere hinsichtlich Vergütung, Mehraufwand und Terminen haben wird. Kommt eine Einigung nicht zustande oder endet das Änderungsverfahren aus einem anderen Grund, so verbleibt es beim ursprünglichen Leistungsumfang. Die von dem Änderungsverfahren betroffenen Termine werden unter Berücksichtigung der Dauer der Prüfung und gegebenenfalls der Dauer der auszuführenden Änderungswünsche verschoben.

 

§ 3 Vertragsgegenstand (allgemein)

3.1 Wolkenart erbringt Leistungen im Bereich Gestaltung, Design und Kommunikation. Im Wesentlichen erbringt Wolkenart dabei die  Gestaltung von Buchcovern, Satzarbeit und Werbematerial.

3.2 Die weitergehende Ausführung von Druckdienstleistungen erfolgt in der Regel durch externe Unternehmen und kann gegen Vorkasse von Wolkenart vermittelt werden.

3.3 Der konkrete Vertragsgegenstand bemisst sich nach Vertrag bzw. dem Angebot sowie ergänzend nach diesen AGB.

3.4 Wolkenart erbringt keine Leistungen im Bereich des Lektorats, d.h. weder eine inhaltliche noch eine grammatikalische Überprüfung etwaig bereitgestellter Inhalte.

3.5. Die Gestaltung von Buchcovern umfasst die Gestaltung von Grafiken, Klappentexten, Titeln und Autorennamen. Die schriftlichen Inhalte werden vom Kunden vorgegeben, grafische Gestaltungen erfolgen durch Wolkenart.

3.6 Wolkenart erstellt Leistungen auf Basis eines vorherigen Briefings bzw. nach Rücksprache mit dem Kunden.

3.7 Soweit für die Anfertigung der Inhalte Grafiken Dritter durch Wolkenart genutzt werden, wird die Lizenzierung des Materials durch Wolkenart vorgenommen. Die Lizenzen sind vom Kunden zusätzlich zu zahlen, wobei ein üblicher Lizenzbetrag in den Kostenvoranschlägen erfasst ist. In Ausnahmefällen kann es vorkommen, dass höhere Lizenzkosten anfallen als ursprünglich kalkuliert wurden; Wolkenart wird den Kunden hierauf bei Bereitstellung der Entwürfe hinweisen.

3.8 Digitale Leistungsergebnisse werden in marktüblichem Format abgeliefert. Formatwünsche sind vom Kunden vor Leistungserbringung eindeutig zu benennen.

3.9 Wünsche und Vorstellungen des Kunden hinsichtlich des Leistungsergebnisses können nur insoweit umgesetzt werden, als es technisch und im Rahmen der finanziellen Vereinbarungen und subjektiv im Rahmen des bei Wolkenart vorhandenen Know-hows möglich ist.

3.10 Ein Wolkenart erteilter gestalterische Auftrag ist ein Urheberwerkvertrag, der auf die Erstellung von Leistungen und die Einräumung von Nutzungsrechten an den Werkleistungen gerichtet ist. Vorschläge oder Mitarbeit des Kunden bzw. seiner Mitarbeiter haben keinen Einfluss auf die Höhe der Vergütung. Sie begründen bei gestalterischen Tätigkeiten kein Miturheberrecht.

3.11 Die Überprüfung der wettbewerbsrechtlichen Zulässigkeit der Arbeiten von Wolkenart ist nicht Gegenstand des Vertrages. Er beinhaltet auch nicht die Prüfung der kennzeichen- oder sonstigen schutzrechtlichen Eintragungsfähigkeit oder Verwendbarkeit der Arbeiten von Wolkenart.

 

§ 4 Mitwirkungspflichten

4.1 Der Kunde unterstützt Wolkenart bei der Erfüllung der vertraglich geschuldeten Leistungen, insbesondere durch das rechtzeitige Bereitstellen von Materialien, Informationen und die Erteilung von Genehmigungen, Freigaben und Abnahmen.

4.2 Der Kunde hat – soweit nicht anders vereinbart – z.B. alle von Wolkenart einzubindenden Texte, Bilder, Grafiken, Logos, usw. in digitaler Form – auch ohne besondere Aufforderung, jedenfalls aber nach Aufforderung in angemessener Frist – vorzulegen, wenn diese Tätigkeiten nicht Wolkenart übertragen wurden. Bei nicht rechtzeitiger oder nicht vollständiger Lieferung der angeforderten Inhalte, verlängern sich etwaig vereinbarte Fertigstellungsfristen entsprechend.

4.3 Für die Gestaltung von Printcovern sind die folgenden Infos vom Kunden mitzuteilen: Druckdienstleister (Amazon, BOD usw.), Format, Einbandart, Papierauswahl, Seitenzahl des Druckskriptes.

4.3 Mitwirkungshandlungen nimmt der Kunden auf seine Kosten vor.

 

§ 5 Erstellung der Arbeit, Korrekturschleifen, Abnahme

5.1 Regelmäßig erfolgen zwei Korrekturschleifen. Im ersten Durchgang der Erstellung erfolgt die Bereitstellung einer Leistung auf Basis der zuvor geäußerten Kundenwünsche. Ist der Kunde mit dem präsentierten Ergebnis nicht zufrieden, wird er Wolkenart Angaben dazu machen, welche Inhalte er anders wünscht und Wolkenart wird eine Ausbesserung vornehmen. Anschließend, sowie im Fall, dass der erste Entwurf dem Kunden grundsätzlich gefällt, erfolgt eine einmalige Feinausarbeitung des vom Kunden ausgewählten Entwurfs, soweit der Kunde noch kleinere Änderungswünsche hat. Jede weitere Korrektur-/Änderungsschleife wird nach Aufwand berechnet.

5.2 Über die vorgenannten Grundsätze hinaus besteht für Wolkenart Gestaltungsfreiheit in künstlerischer Hinsicht, soweit sich Wolkenart nach den Vorgaben des Kundenbriefings richtet und eine künstlerisch ordnungsgemäße, d.h. mangelfreie, Leistung abliefert.

5.3 Der Kunde ist verpflichtet, die im wesentlichen vertragsgemäße Leistung abzunehmen. Die Abnahme hat in Textform zu erfolgen. Wolkenart ist berechtigt, vom Kunden eine oder mehrere Zwischenabnahmen von abgrenzbaren Teilen der zu erbringenden Leistung zu verlangen (Zwischenabnahme). Der Abnahme steht es gleich, wenn der Kunde die Abnahme nicht innerhalb einer von Wolkenart in Textform gesetzten angemessenen Frist nach Übergabe vornimmt oder diese verweigert oder wenn die Leistung von dem Kunden im vorgesehenen Rahmen genutzt wurde.

5.4 Korrekturvorlagen sind vom Kunden sorgfältig zu überprüfen. Fehler-Korrekturen sind deutlich zu kennzeichnen. Spätere Änderungswünsche, die nicht aufgrund eines Fehlers erforderlich werden, sind kostenpflichtig.

5.5 Erachtet der Kunde die erbrachten Leistungen nicht als im Wesentlichen vertragsgemäß, so hat er Beanstandungen ohne schuldhaftes Zögern (i.d.R. binnen 7 Tagen) nachvollziehbar und in Textform mitzuteilen. Diese Mitteilung muss so konkret sein, dass Wolkenart ohne weitere Rückfrage beim Kunden die Ausbesserung der Leistung vornehmen kann. Nach fruchtlosem Ablauf der Frist gelten die vorgestellten Leistungen als abgenommen.

5.6 Beanstandet der Kunden Leistungen fristgemäß, wird Wolkenart eine einmalige Nachbesserung vornehmen. Die Nachbesserung richtet sich nach den Vorgaben des Kunden, wenn die Beanstandung derart konkret erfolgte, dass die Leistung ohne weitere Nachfrage beim Kunden ausgebessert werden konnte. Erfolgt die Beanstandung nicht derart konkret, ist von Wolkenart lediglich eine branchenübliche Nachbesserung nach eigenem Ermessen auszuführen. Wünscht der Kunde sodann weitere Nachbesserungen, werden diese nur auf Kosten des Kunden und nach vorheriger Absprache durchgeführt.

5.7 Scheitert ein Einvernehmen und damit die weitere Vertrags-ausführung, bleibt der Kunde zur Vergütung der bis zu diesem Zeitpunkt angefallenen Tätigkeiten verpflichtet, wenn diese für ihn nutzbar ist.

 

§ 6 Urheberrecht und Nutzungsrechte

6.1 Von Wolkenart geschaffene Inhalte und Leistungen, eingeschlossen aber nicht darauf beschränkt Entwürfe, Skizzen, Vorlagen sowie sonstige Werke, sind urheberrechtlich oder sonst leistungsschutzrechtlich geschützt und unterliegen den Regelungen des Urheberrechtes.

6.2 Sämtliche erstellten Leistungen, sowie sämtliche Rechte an erstellten oder lizenzierten Leistungen verbleiben bis zur vollständigen Bezahlung der gesamten im Auftrag genannten fälligen Vergütung im  Eigentum von Wolkenart. Vor vollständiger Bezahlung beim Kunden abgelieferte Inhalte erhält der Kunde nur zur bloßen Ansicht; zur weiteren Nutzung solcher Inhalte ist er erst nach Zahlung des vereinbarten Entgeltes befugt.

6.3 Die Überlassung von Rohdateien einer erstellten Leistung (zB InDesign oder Photoshop Dateien o.ä.) ist weder im physischen Sinne noch im Sinne einer Nutzungsrechtseinräumung geschuldet.

 6.4 Wolkenart überträgt dem Kunden die für den jeweiligen Verwendungszweck erforderlichen Nutzungsrechte. Soweit nichts anderes vereinbart ist, wird nur das einfache Nutzungsrecht übertragen. Dieses bezieht sich bei Gestaltungen von Buchcovern auf die Nutzung der Gestaltung für das jeweilige Buch in unbegrenzter Auflage, wobei zwischen den Nutzungen im Bereich eBooks und Print zu unterscheiden ist; das Angebot legt die entsprechende Nutzungsart fest. Nutzungen der Gestaltungen für Nachfolgewerke oder Übersetzungen sind gesondert zu vergüten. Ebenso muss eine gesondert zu vergütende Freigabe für die Nutzung der gestalteten Inhalte in Werbematerialien eingeholt werden. Soweit der Kunde weitergehende Nutzungsrechte erwerben möchte, unterbreitet Wolkenart auf Anfrage ein Angebot.

6.5 Übliche Gestaltungselemente und Objekte sowie Einzelbestandteile der vertraglichen Leistung dürfen von Wolkenart uneingeschränkt auch für andere Projekte genutzt und weiter lizenziert werden.

6.6 Ein Nutzungsrecht wird dem Kunden nur an fertigen Inhalten eingeräumt. An vom Kunden nicht abgenommen Leistungen sowie an Vorschlägen, Entwürfen, Skizzen und Abwandlungen des Endprodukts erhält der Kunden kein Nutzungsrecht.

6.7 Wolkenart erhält bzw. behält das Recht, ein gestaltetes Cover oder sonstige Inhalte für die Eigenwerbung, insbesondere auf der Website oder in Social Media oder in Print-Werbematerial zu nutzen und dabei die auf dem Buchcover wiedergegebenen Texte (Autor, Titel, Klappentext) wiederzugeben. Ebenfalls ist Wolkenart berechtigt, Kurzauszüge zur Veranschaulichung von Satzarbeiten oder Visualisierungen von Werbematerialien zum Zwecke des Eigenmarketings zu nutzen.

6.8 Wolkenart ist bei einer Veröffentlichung, Vervielfältigung, Verbreitung, Ausstellung und/oder öffentlichen Wiedergabe der Entwürfe und Reinzeichnungen wie folgt als Urheber zu nennen:

Covergestaltung (& Satzarbeit):

Wolkenart - Marie-Katharina Becker, www.wolkenart.com

Verletzt der Kunde das Recht auf Namensnennung, ist er verpflichtet, Wolkenart zusätzlich zu der für die Designleistung geschuldeten Vergütung eine Vertragsstrafe in Höhe von 100% dieser Vergütung zu zahlen. Davon unberührt bleibt das Recht von Wolkenart, bei konkreter Schadensberechnung einen höheren Schaden geltend zu machen.

6.9 Will der Kunde in Bezug auf die von Wolkenart erstellten Inhalte Schutzrechte zur Eintragung in ein amtliches Register anmelden, bedarf er dazu der vorherigen und gegebenenfalls gesondert zu vergütenden Zustimmung von Wolkenart, es sei denn die entsprechenden Nutzungsrechte wurden bereits im Angebot in Aussicht gestellt.

 

§ 7 Vergütung

7.1 Auf der Website angegebene Preise verstehen sich inklusive Mehrwertsteuer und lediglich als Anhaltspunkt für Kalkulationen. Konkrete Preise ergeben sich im Rahmen des Briefings / Vertragsschlusses.

7.2 Gesonderte Beratungs- und Betreuungsleistungen werden auf Stundenbasis oder nach einem Pauschalhonorar berechnet. Bei Auftragserstellung noch nicht absehbare zusätzliche Leistungen / Stunden werden zusätzlich auf Basis des anwendbaren Stundensatzes, hilfsweise nach den Stundensätzen des AGD (Alliance of German Designers) abgerechnet. Der übliche Stundensatz beträgt 69 € netto.

7.3 Wenn nicht im Angebot anders vermerkt, ist die Vergütung zu 50 Prozent der Gesamtvergütung bei Auftragserteilung und zu 50 Prozent bei Abnahme fällig.

7.4 Erfordert der Auftrag finanzielle Vorleistungen, so sind Abschlagszahlungen in voller Höhe zu leisten.

7.5 Für GEMA-Gebühren, Künstlersozialversicherungsabgaben und Zollkosten ist der Kunden verantwortlich.

 

§ 8 Fremdleistungen

8.1 Wolkenart ist berechtigt, die zur Auftragserfüllung notwendigen Fremdleistungen im Namen und für Rechnung des Kunden zu bestellen. Der Kunde ist verpflichtet, Wolkenart hierzu eine Vollmacht (E-Mail ausreichend) zu erteilen.

8.2 Soweit im Einzelfall Verträge über Fremdleistungen im Namen und für Rechnung von Wolkenart abgeschlossen werden, ist der Kunden verpflichtet, Wolkenart im Innenverhältnis von sämtlichen Verbindlichkeiten freizustellen, die sich aus dem Vertragsabschluss ergeben, insbesondere von der Verpflichtung zur Zahlung des Preises für die Fremdleistung.

8.3 Wolkenart ist befugt, die Vertragsleistung oder Teile davon durch Subunternehmer und/oder Dritte erbringen zu lassen. Dritte und Subunternehmer werden durch Wolkenart auf die Einhaltung der vertraglichen Vorschriften verpflichtet.

 

§ 9 Belegexemplare

9.1 Von allen Vervielfältigungsstücken, die unter Nutzung der Arbeit von Wolkenart angefertigt werden überlässt der Kunden Wolkenart ein unentgeltliches Belegexemplar.

 

§ 10 Haftung, Gewährleistung und Rücktritt

10.1 Wolkenart haftet nur für Schäden, die Wolkenart selbst oder ihre Erfüllungsgehilfen vorsätzlich oder grob fahrlässig herbeiführen. Von der Haftungsbegrenzung ausgenommen sind Schäden aus der Verletzung einer Vertragspflicht, die für die Erreichung des Vertragszwecks von wesentlicher Bedeutung ist (Kardinalpflicht), sowie Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, für die Wolkenart demnach auch bei leichter Fahrlässigkeit haftet. Die Haftung ist auf den vertragstypischen Schaden (Vertragswert) begrenzt.

10.2 Der Kunde trägt die Verantwortung für von ihm im Rahmen der Vertragsabwicklung und Leistungserbringung getätigte Angaben, zur Verfügung gestellte Inhalte oder sonstige Weisungen und Angaben sowie deren Rechtzeitigkeit. Der Kunde stellt Wolkenart in dieser Hinsicht von einer Haftung frei.

10.3 Ansprüche des Kunden, die sich aus einer Pflichtverletzung von Wolkenart oder ihrer Erfüllungsgehilfen ergeben, verjähren ein Jahr nach dem gesetzlichen Verjährungsbeginn. Davon ausgenommen sind Schadensersatzansprüche, die auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung von Wolkenart oder ihrer Erfüllungsgehilfen beruhen, und Schadensersatzansprüche wegen Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, auch soweit sie auf einer leicht fahrlässigen Pflichtverletzung der Wolkenart oder ihrer Erfüllungsgehilfen beruhen; für diese Schadensersatzansprüche gelten die gesetzlichen Verjährungsfristen.

10.4 Tritt der Kunde aus Gründen vom Vertrag zurück, die nicht von Wolkenart zu verantworten sind, bleibt der Kunde zur (anteiligen) Vergütung der Leistungen verpflichtet, die bis zu seinem Rücktritt ordnungsgemäß erbracht waren. Nach Vergütung erhält der Kunden ein Nutzungsrecht an von ihm im Rahmen der Leistungserbringung abgenommenen (Teil-)Leistungen.

10.5 Eine Frist zur Leistung oder Nacherfüllung kann erst nach erfolglosem Ablauf dieser Frist dazu genutzt werden, vom Vertrag zurückzutreten oder Schadenersatz statt der Leistung geltend zu machen, wenn die entsprechende Rechtsfolge bei der Fristsetzung mitgeteilt wurde.

10.6 Der Kunde hat erbrachte Leistungen unverzüglich nach Ablieferung, soweit nach ordnungsmäßigem Geschäftsgange tunlich, zu untersuchen und, wenn sich ein Mangel zeigt, Wolkenart unverzüglich hiervon Anzeige zu machen. Unterlässt der Kunde die Anzeige, so gilt die Leistung als genehmigt, es sei denn, dass es sich um einen Mangel handelt, der bei der Untersuchung nicht erkennbar war. Zeigt sich später ein solcher Mangel, so muss die Anzeige unverzüglich nach der Entdeckung gemacht werden; andernfalls gilt die Leistung auch in Ansehung dieses Mangels als genehmigt. Zur Erhaltung der Rechte des Kunden genügt die rechtzeitige Absendung der Anzeige. Die Vorschriften zur Rügeobliegenheit finden keine Anwendung, wenn ein Mangel arglistig verschwiegen wurde.

10.7 Leistungsverzögerungen aufgrund höherer Gewalt (z. B. Streik, Aussperrung, behördliche Anordnungen, allgemeine Störungen der Telekommunikation usw.) und Umständen im Verantwortungsbereich des Kunden (z. B. nicht rechtzeitige Erbringung von Mitwirkungsleistungen, Verzögerungen durch dem Kunden zuzurechnende Dritte etc.) hat Wolkenart nicht zu vertreten und berechtigen dazu, das Erbringen der betroffenen Leistungen um die Dauer der Behinderung zzgl. einer angemessenen Anlaufzeit hinauszuschieben. Wolkenart wird dem Kunden Leistungsverzögerungen aufgrund höherer Gewalt soweit möglich anzeigen.

 

§ 11 Schlussbestimmungen

11.1 Erfüllungsort ist Bocholt; ausschließlicher Gerichtsstand für alle sich aus diesem Rechtsverhältnis ergebenden Rechtsstreitigkeiten mit Unternehmern ist beim Landgericht Münster.

11.2 Das Vertragsverhältnis einschließlich der Geschäftsbedingungen wird ausschließlich nach deutschem Recht – mit Ausnahme des Einheitlichen UN-Kaufrechts, CISG – beurteilt, auch wenn der Kunde seinen Sitz im Ausland hat oder wenn es sich um ein Exportgeschäft handelt.

11.3 Ist eine der vorstehenden Geschäftsbedingungen unwirksam, so berührt dies die Wirksamkeit der übrigen Geschäftsbedingungen nicht.